Grundlage für die Bereitstellung eines Netzanschlusses Wasser ist der Netzanschlussvertrag, der zwischen dem Anschlussnehmer und der VSG-Netz GmbH abgeschlossen wird.
Anschlusskosten
Angaben zu den Kosten für die Erstellung von Wassernetzanschlüssen sind in den jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingung für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie der Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV enthalten.