Grundversorger Strom
Nach § 36 Abs. 2 EnWG vom 13. Juli 2005 haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Als Grundversorger gilt jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfolgt in den Gemeindegebieten Bad Oldesloe, Ratzeburg und Mölln die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom im Sinne des § 36 EnWG zum 1. Juli 2009 mehrheitlich durch die Vereinigte Stadtwerke GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird:
Kontakt Grundversorger
Vereinigte Stadtwerke GmbH
Schweriner Straße 90
23909 Ratzeburg
Tel. 0 45 41 - 80 70 1
www.vereinigte-stadtwerke.de