Dezentrale Einspeisung
Was muss ich tun um Strom einspeisen zu können?
Um Strom gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erzeugen und in das Niederspannungsnetz
einspeisen zu können haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen
für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage an das Mittelspannungsnetz
anschließen wollen setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung, da
für diesen Fall besondere Regelungen gelten.
Hier stellen wir Ihnen einige der benötigten Dokumente als
Vordrucke zur Verfügung:
Wichtiger Hinweis:
Ab
dem 01.01.2012 gilt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
ausschließlich die VDE-Richtlinie "VDE-AR-N 4105" in der jeweils
gültigen Fassung.
Zur Anmeldung einer Energieerzeugungsanlage (z.B.
Photovoltaikanlage) reichen Sie bitte alle in der Checkliste (siehe Vordrucke)
genannten Dokumente spätestens acht
Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung bei ihrem jeweiligen
Netzbetreiber ein. Bitte beachten Sie dass wir Ihre Anmeldung erst bearbeiten
können wenn alle Unterlagen bei uns eingegangen sind.
Wenn alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind erhalten
Sie von uns ein Begrüßungsschreiben in dem wir Ihnen das weitere Vorgehen erläutern.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein
Genehmigungsschreiben sowie weitere Unterlagen. Nach Rücksendung der
unterzeichneten Unterlagen und Eingang einer Zähleranmeldung (spätestens 14 Tage vor der geplanten
Inbetriebnahme) vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Einbau des Zählers.
Die Inbetriebsetzung der Anlage kann vom Anlagenbetreiber
bzw. Anlagenerrichter durchgeführt werden. Über die Inbetriebsetzung muss ein
Protokoll erstellt werden (siehe Vordrucke) und dem Netzbetreiber als Kopie
ausgehändigt werden.
Erst wenn alle unterzeichneten Unterlagen bei uns
eingegangen und alle Voraussetzungen gemäß EEG beziehungsweise KWKG erfüllt
sind können wir die von Ihnen eingespeiste elektrische Energie entsprechend
vergüten.